Die überarbeiteten Richtlinien zur Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) sind in Kraft getreten. Diese Richtlinien ermöglichen nun in bestimmten Fällen eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung für die Einstufung der Pflegegrade sicherzustellen. Die Änderungen basieren auf dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) sowie auf einer Studie, die untersuchte, in welchen Fällen Telefoninterviews anstelle von Hausbesuchen angemessen sind. Das strukturierte Telefoninterview wurde bereits während der COVID-19-Pandemie entwickelt und eingesetzt, um gefährdete Pflegebedürftige zu schützen und den schnellen Bezug von Pflegeleistungen zu ermöglichen Quelle: (https://www.haeusliche-pflege.net/ueberarbeitete-richtlinien-zur-pflegebegutachtung-in-kraft-getreten/).